摘要:Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/1673 zur Bekämp-fung der Geldwäsche möchten das Bundesjustiz- undBundesfi nanzministerium für eine weitreichende Geset-zesreform nutzen. Bisher kann Geldwäsche nur dann straf-rechtlich verfolgt werden, wenn zuvor eine rechtswidrigeStraftat gemäß Vortatenkatalog des § 261 Abs. 1 Straf-gesetzbuch begangen wurde. Vor allem der Führungs-ebene krimineller Organisationen sind schwere Vortatenselten nachweisbar, eher schon nachgelagerte Vergehenwie Geldwäsche und Steuerhinterziehung, denen daherein besonderes Augenmerk gilt („Follow the money“-Me-thode). Zukünftig soll der „All crime“-Ansatz angewendetwerden, in dem grundsätzlich alle Straftaten als Vortatender Geldwäsche gelten. Entscheidend soll nur noch sein,dass der Täter eine – wie auch immer geartete – kriminel-le Herkunft des Geldes in Kauf nimmt bzw. einen illegalbeschafften Vermögenswert verbirgt oder verschleiert.Dadurch könnten erhebliche Teile des Vermögens „kon-taminiert“ werden. Niemand kann sich sicher sein, nichtirgendwann in der Vergangenheit unwissentlich einenGeldbetrag mit kriminellem Hintergrund angenommenzu haben. Jeder Bürger wird damit potenziell verdächtig,Geldwäsche betrieben zu haben – für einen demokrati-schen Rechtsstaat eine problematische Grundannahme.