摘要:Das antike römische Recht kannte einen vermögensrechtlichen Vertrag, der für die heutigen Privatrechtsordnungenkaum noch bekannt erscheint: precarium. Die Hauptquelle für unsere Kenntnisse über dasrömische precarium sind die Digesten, die auf Befehl des Kaisers Justinian in den Jahren 530–533 zusammengestelltsind und die die Fragmente der Juristenschriften aus der klassischen Zeit (27 v Chr – 283n Chr) enthalten. Der 26. Titel des 43. Buches der Digesten heißt de precario und behandelt in 22 Fragmentendie unentgeltliche Überlassung zum freien Gebrauch. Zum precarium konnten sowohl körperlicheSachen als auch die Rechte wie die Wegedienstbarkeit (Dig. 43.26.3) gegeben werden. Von körperlichenSachen werden in den Quellen Sklaven und Sklavinnen und auch Land genannt (Dig. 43.26.2.3; 43.26.6.2;43.26.10.). Die Überlassung des Landes zum freien Gebrauch von Patronen an Klienten hat ihren Ursprungwahrscheinlich auch im precarium.*2 Viel mehr weiß man über den Anwendungsbereich dieses Vertragesim antiken Rom nicht