In diesem Beitrag werden die Gewinnermittlungsregelungen nach dem RLE (GKB / GUB) mit der deutschen Gewinnermittlung durch einen Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG (Steuerbilanz) verglichen. Durch einen detaillierten qualitativen Belastungsvergleich wird aufgezeigt, in welchen Bereichen zwischen den beiden Rechnungslegungsformen Übereinstimmungen oder Abweichungen bestehen. Sofern zwischen den beiden Rechnungslegungsformen Unterschiede auftreten, wird herausgearbeitet, welche Auswirkungen sich auf den Zeitpunkt des Gewinnausweises (Zeiteffekt) oder die Höhe des Gewinns (Bemessungsgrundlageneffekt) ergeben. Wie die Analyse zeigt, enthält der RLE keine Regelungen, die den nationalen deutschen Gewinnermittlungsregelungen im Grundsatz widersprechen. Die Abweichungen, die zwischen den beiden Rechnungslegungsformen bestehen, sind nicht so gravierend, dass sie einer Übernahme des RLE zur GKB / GUB prinzipiell entgegenstehen.