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  • 标题:Beratungsdokumentation § 34 f. GewO, gem. Neufass. v. 21.6.2013, BGBl. I., 1738 ♦
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  • 期刊名称:Forum: Neues Wirtschaftsrecht. NWiR
  • 出版年度:2013
  • 卷号:21
  • 出版社:IF-Verlag
  • 摘要:(1) Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsm..ig zu 1. Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausl.ndischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes .ffentlich vertrieben werden dürfen, 2. .ffentlich angebotenen Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft, 3. sonstigen Verm.gensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Verm.gensanlagengesetzes Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes erbringen oder den Abschluss von Vertr.gen über den Erwerb solcher Finanzanlagen vermitteln will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zust.ndigen Beh.rde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschr.nkt oder mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachtr.gliche Aufnahme, .nderung und Erg.nzung von Auflagen zul.ssig. Die Erlaubnis nach Satz 1 kann auf die Anlageberatung zu und die Vermittlung von Vertr.gen über den Erwerb von einzelnen Kategorien von Finanzanlagen nach Nummer 1, 2 oder 3 beschr.nkt werden.
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