Diskriminierungen von Ausländern in der Bundesrepublik werden auch im Bereich des Strafrechts vermutet. Zumeist wird angenommen, daß sich dies vor allem in der Anzeigeerstattung durch die Bevölkerung und in den polizeilichen Ermittlungen ausdrückt, während Staatsanwaltschaft und vor allem Gerichte wegen ihrer stärkeren Orientierung am rechtlichen Normprogramm in ihren Entscheidungen keine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Ausländern zeigen. Das Bild der formalen Rationalität des rechtlichen Normprogramms, das dieser Annahme zugrundeliegt, ist jedoch zumindest in bezug auf das Strafrecht falsch. In einer empirischen Analyse von Jugendgerichtsverfahren können wir zeigen, daß türkische und möglicherweise auch (ex-)jugoslawische Jugendliche ceteris paribus strenger sanktioniert werden als deutsche. Die öffentliche Debatte sollte daher auch dem Problem der möglichen Diskriminierung von Nicht-Deutschen durch die Justiz mehr Beachtung schenken.