摘要:Das 2007 verabschiedete Altersgrenzenanpassungsgesetz stellt den bisherigen Höhepunkt eines rentenpolitischen Paradigmenwechsels hin zu einem längeren Verbleib im Erwerbsleben dar und geht mit tiefgreifenden Veränderungen und Leistungseinschränkungen für die Versicherten einher. Ein abschlagsfreier Rentenbezug wird künftig für den Großteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erst mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres möglich sein. Um Rentenkürzungen bei einem vorzeitigen Renteneintritt und damit teilweise prekäre Einkommensverhältnisse im Alter zu vermeiden, sind Arbeitgeber wie Beschäftigte vor neue Herausforderungen gestellt. Insbesondere für Frauen, die strukturell eine schwächere Position auf dem Arbeitsmarkt einnehmen, bestehen hier spezifische Unterstützungsbedarfe. Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) vom Institut für Gerontologie an der Technischen Universität Dortmund in Kooperation mit TNS Infratest 2007 eine bundesweite repräsentative Befragung von 1.800 Arbeitnehmerinnen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 durchgeführt, die erstmals von der Anhebung der Altersgrenze ab 2012 betroffen sein werden. Neben strukturellen Daten wurden dabei die Einschätzung der derzeitigen Arbeits- und Weiterarbeitsfähigkeit bis zur Regelaltersgrenze sowie spezifische Arbeitsbedingungen bzw. -belastungen erhoben. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass mehr als 40 % der befragten Arbeitnehmerinnen die Voraussetzungen, ihre derzeitige Tätigkeit bis zur für sie geltenden gesetzlichen Altersgrenze ausüben zu können, negativ beurteilen. Ursachen für eine mäßige bis schlechte individuelle Arbeitsfähigkeit und damit die Gefahr, vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu müssen, liegen unter anderem in arbeitsspezifischen Belastungsformen, die wiederum in bestimmten Branchen und Berufsgruppen kumulieren. Die Schaffung alter(n)sgerechter Arbeitsplätze und die Implementierung einer demografiesensiblen und lebenslauforientierten Personalpolitik in den Betrieben können einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Arbeitsfähigkeit dieser Beschäftigten über den Erwerbsverlauf leisten.