期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2016
卷号:2016
期号:6
页码:373
出版社:Editors of ZIS
摘要:Seit nunmehr einem Jahrzehnt bietet die .Zeitschrift für In- ternationale Strafrechtsdogmatik" (ZIS) ein willkommen es Forum für das, was Juristen – Strafrechtler zumal – am liebs- ten tun: das Streiten um dogmatische Probleme und Pro b- lemchen. Die Meinungsverschiedenheit liegt dem Juristen- stand und macht ihn so beliebt bei den Mitmenschen. Dieser Umstand wird nicht selten mit dem bekannten Spruch: .Zwei Juristen – drei Meinungen" quittiert. Der Gegenstand der meisten Streitigkeiten ist leicht einzusehen und auch für Laien gut nachvollziehbar. Die Gründe für viele dieser Mei- nungsstreite sind bis zu ihren Wurzeln zu verfolgen; sie lie- gen nicht selten in den unterschiedlichen rechtswissenschaf t- lichen Grundansichten der Juristen. Auch wenn die Rede von (straf-)rechtlichen .Schulen" heute eher verp.nt ist, so sind doch einige differierende Annahmen über die Grundlagen des (Straf-)Rechts auszumachen, die so manchen Streit veranlas- sen, aber auch verst.ndlich machen. Zumindest in einigen der Standardkontroversen scheint es um das Gro.e und Ga n- ze des eigenen Rechtsverst.ndnisses zu gehen. Einige Streitgegenst.nde muten hingegen kleinkariert und beinahe etwas skurril an; sie dürften bei Nicht-Juristen zu- mindest auf den ersten Blick eher auf Unverst.ndnis sto.en. So ist es beispielsweise nicht ganz einfach, jemandem be- greiflich zu machen, dass für Juristen die Gleichung .Gold = Asche" gelten soll. Auch Gold k.nne unter Umst.nden Asche sein oder als solche bezeichnet werden. Wie soll das m.glich sein. Zun.chst klingt dies nach einer m.rchenhaften U m- wandlung oder nach typisch juristischer Auslegungskunst, die so manch Selbstverst.ndliches in kaum Begreifbares umzuwandeln vermag. Es erinnert jedenfalls ein wenig an die Umkehrung eines berühmten M.rchens: D ie bekannte M.r- chenfigur Rumpelstilzchen verfügte bekanntlich über die wundersame F.higkeit, aus Stroh Gold zu spinnen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich nun in seinem Beschluss vom 30.6.2015 an einer umgekehrten Operation versucht; darin l.sst er Gold zu Asche werden. Zugegeben: ganz so simpel wie die Formel hier eingeführt wurde, drückt sich der BGH natürlich nicht aus. Es geht nicht um eine ei n- fache oder gar generelle Gleichsetzung von Gold und Asche. Dabei handelt es sich nicht um Hexenwerk oder verunglückte Alchemie, sondern um die Subsumtion des Goldes unter das gesetzliche Tatbestandsmerkmal .Asche", das sich seit 19 53 in § 168 StGB findet. Dieser in Theorie und Praxis (der BGH-Rechtsprechung) eher selten vorkommende Straftatb e- stand hat die .St.rung der Totenruhe" zum Gegenstand. Die Gleichung .Gold = Asche" muss daher weiter entfaltet wer- den, um sie irgendwie verst.ndlich machen zu k.nnen.