摘要:Die Rückführung von Gesellschafterdarlehen und insbesondere auch die Reflexwirkungenbezüglich § 43 Abs. 3 sowie § 64 S. 2 GmbHG sind bereits seit Jahrzenten eine derumstrittensten Gebiete des Rechts der Gesellschaftsfinanzierung. Neben der sicherlichbahnbrechenden Reform dieses Gebietes durch den Gesetzgeber durch das MoMiG, diezunächst eine leichtere Handhabung dieser Tatbestände ermöglichen sollte, spielt hier aucheine entscheidende Rolle, dass einerseits der II. Zivilsenat des BGH (vgl. bspw. dieEntscheidung v. 18.11.2014 – II ZR 231/13, NZG 2015, 149 sowie Urteil v. 23.06.2015 – IIZR 366/13, NZG 2015, 998) und auf der anderen Seite der IX. Senat (siehe hierzu u. a.Beschluss v. 30.04.2014 – IX ZR 196/13, NZG 2015, 924) hier im Detail – und hierauf kommtes bei den meisten Sachverhalten ganz entscheidend an - teils sehr unterschiedlicheAuffassungen vertreten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 29.09.2015 einenGesetzesentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen, durch welches imWesentlichen die Insolvenzanfechtungstatbestände eingeschränkt werden sollen (vgl.becklink 2001208).