In meinem Referat vom 12. Februar 2003 habe ich die aufschlussreiche Doktorarbeit von Sebastian Günther“Friedrich Carl von Savigny als Grundherr”(Frankfurt am Main 2000) kurz zusammengefasst, um darauf aufbauend die Bedeutung der von Savigny geführten Zivilprozesse, “Savigny contra Albstadt”(1839) und“Bernbach contra Savigny”(1836-1851), wie folgt zu erörtern: