期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2019
期号:7-8
页码:401-406
出版社:Editors of ZIS
摘要:Vorsätzlich handelt, wer sich bewusst für das tatbestandsmä-ßige Geschehen entschieden hat. Dafür wird in der Rechts-praxis als ausreichend angesehen, dass der Täter die Ver-wirklichung des tatbestandsmäßigen Sachverhalts (ernsthaft) für möglich hält, wenn er nicht zugleich auf dessen Ausblei-ben vertraut. Der Umgang der Strafjustiz mit Kraftfahrzeug-rennen im öffentlichen Verkehrsraum von Innenstädten hat die Diskussion um die Voraussetzungen eines in diesem Sinne bedingt vorsätzlichen Handelns neu belebt. Wann die in der Rechtspraxis zugrunde gelegten Voraussetzungen eines dolus eventualis erfüllt sind, wird ebenso kontrovers erörtert wie die Frage, ob das in der Rechtsprechung seit langem aner-kannte Begriffsverständnis des bedingten Vorsatzes normativ überzeugen kann. Auch die dem gegenwärtigen deutschen Strafgesetz zugrunde liegende Dichotomie von Vorsatz- und Fahrlässigkeitsunrecht steht seitdem (wieder) zur Diskussion. Der nachfolgende, als Impulsreferat für das Symposium zum 60. Geburtstag von Petra Velten konzipierte Beitrag beleuch-tet den bedingten Vorsatz in prozessualer Perspektive. Zur Vermeidung fehlerhafter Rechtsanwendung erweist sich da-bei der Standpunkt der Rechtsprechung als vorzugswürdig, entgegen der nur in der Beschreibung, nicht in der Sache abweichenden „Möglichkeitstheorie“ auch beim dolus even-tualis ein voluntatives Vorsatzelement zu verlangen. Die Aufklärung der maßgeblichen Tatsachen muss die Tatgerich-te trotzdem überfordern. Vorschläge, den Begriff des beding-ten Vorsatzes stärker an objektiven Maßstäben auszurichten, entschärfen dieses Problem, nivellieren aber den Unterschied zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Unrecht. Ein mög-licher Ausweg besteht darin, auf die Kategorie des bedingten Vorsatzes zu verzichten.