标题:Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert - Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Bd. 1: Um 1800. Bonn: Verlag J.H.W. Dietz Nachf. 2006.
摘要:Der erste Teil eines auf vier Bände angelegten Handbuchs zur europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert behandelt mit dem Zeitraum zwischen der Französischen Revolution und den napoleonischen Kriegen die Ursprünge des modernen Konstitutionalismus. Das Gesamtprojekt orientiert sich an einem Ansatz, der die nationalen Grenzen überwindet und die Zusammenführung von sozialer Strukturgeschichte und politisch-staatlicher Entwicklung, von Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit ermöglichen soll. Die Schwierigkeit bei der Umsetzung eines solchen Vorhabens besteht vor allem darin, wie dieser länderübergreifende und gesellschaftsgeschichtlich geöffnete Verfassungsbegriff letztlich operationalisierbar gemacht werden kann. Die Herausgeber Peter Brandt, Martin Kirsch und Arthur Schlegelmilch entschieden sich hier nicht für den direkten Weg einer direkten typologisierenden Analyse, sondern wählten den Zwischenschritt eines systematischen Ländervergleichs, der auch Russland (Michail Dmitrievič Karpačev) und das Osmanische Reich (Gülnihal Bozkurt) einschließt. Damit tragen sie nicht zuletzt der Tatsache Rechnung, dass die historische Transfer- und Komparatistikgeschichte sich bislang vor allem auf den sozial- und kulturhistorischen Bereich erstreckte und ihre Perspektiven in der Verfassungsgeschichte erst allmählich wieder Raum greifen. [1] Dieses länderspezifische Untersuchungsverfahren birgt zweifelsohne die Gefahr, die Geschichte des europäischen Konstitutionalismus im nationalen Sinne zu interpretieren und eine Analyse zu erarbeiten, die wiederum nur die Summe nationaler Fälle ergäbe. Um dies zu vermeiden, liegen daher den Länderbeiträgen zwölf abstrahierende Vergleichskategorien zugrunde. Zum Analyseraster zählen im Einzelnen die Kategorien: Territorium, Verfassungsstruktur der zentralen staatlichen Ebene, Wahlrecht und Wahlen, Grundrechte, Verwaltung, Justiz, Militär, Verfassungskultur, Kirche, Bildungswesen, Finanzen, Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung/Öffentliche Wohlfahrt. Alle zwölf Vergleichskategorien erfüllen eine Brückenfunktion. Sie berücksichtigen sowohl die spezifischen Legitimitäts-, Partizipations- und Ordnungsanforderungen der Moderne als auch die noch weit ins 19. Jahrhundert reichenden vormodernen und traditionellen Bedeutungszuschreibungen für Verfassungen. Dies entspricht zum einen in besonderer Weise dem Darstellungsraum um 1800, der als eine Periode extrem verfassungspolitischer Verdichtung und Beschleunigung sowie äußerst vielfältiger und widersprüchlicher Entwicklungen, Kontinuitäten und Diskontinuitäten zu behandeln ist. Zum anderen ist es den Autoren auf diese Weise überhaupt erst möglich, sämtliche europäische Staaten in den Vergleich mit einzubeziehen, und zwar unabhängig davon, ob im Untersuchungszeitraum bereits eine Verfassung im modernen Sinne existierte oder nicht. Außerdem können spätere nationale Verfassungsstaaten wie beispielsweise Ungarn (Gábor Pajkossy), Italien (Werner Daum) oder Norwegen (Peter Brandt, Otfried Caika) in ihrer Genese erfasst werden, wobei nicht alle im 19. Jahrhundert gegründeten Nationalstaaten, wie beispielsweise Griechenland und Belgien, bereits im ersten Band ein eigenes Kapitel erhalten.
关键词:Anke John, Historisches Institut, Philosophische Fakultät, Universität Rostock