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文章基本信息

  • 标题:Katrin Gierhake, Begründung des Völkerstrafrechts auf der Grundlage der Kantischen Rechtslehre, 2005
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  • 作者:Prof. Dr. Michael,Pawlik, Regensburg
  • 期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
  • 印刷版ISSN:1863-6470
  • 出版年度:2006
  • 卷号:2006
  • 期号:01
  • 页码:49-49
  • 出版社:Editors of ZIS
  • 摘要:Das Völkerstrafrecht, in Nürnberg geboren, sodann aber zu jahrzehntelanger praktischer Wirkungslosigkeit verdammt, erlebt seit dem Ende des Kalten Krieges einen steilen Aufschwung. Den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt das am 1.7.2002 erfolgte Inkrafttreten des Römischen Statuts über einen Internationalen Strafgerichtshof dar. Mit dem Dauergalopp der Diplomaten und der sonstigen Völkerrechtspraktiker hat die an eine bedächtigere Gangart gewöhnte Strafrechtstheorie bislang kaum Schritt halten können. Entsprechend oberflächlich fallen die Begründungen für die straftheoretische Legitimität völkerstrafrechtlicher Sanktionen zumeist aus. Soweit ein Autor es überhaupt für nötig hält, auf diese Frage einzugehen, begnügt er sich regelmäßig damit, die aus der nationalen Strafzweckdiskussion bekannten Argumentationstopoi auf den internationalen Bereich zu übertragen. Prävention, vor allem in Gestalt der positiven Generalprävention – dieser Zweck rechtfertige die nationalen ebenso wie die internationalen Strafen. Welchen Stellenwert besitzt in dieser Sicht der Dinge der Umstand, daß im Rahmen einer nationalen Strafrechtsordnung der Strafe die Bedeutung zukommt, die Maßgeblichkeit der bestehenden staatlichen Friedensordnung zu bekräftigen, während im Fall des Völkerstrafrechts die Sanktionierung einen Beitrag zur künftigen (Re-)Kultivierung der betroffenen Gesellschaft leisten soll? Der Logik einer vom Präventionsdenken geprägten Strafbegründung entspricht es, diesen Unterschied zu bagatellisieren. Präventionstheoretischen Ansätzen ist es bekanntlich eigen, daß die Sanktionen des Strafrechts sich unter Verweis auf ihre künftigen Effekte zu legitimieren haben; deshalb kann es auf die Unterschiedlichkeit der Ausgangspositionen nicht entscheidend ankommen.
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