期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2006
卷号:2006
期号:12
页码:576-576
出版社:Editors of ZIS
摘要:Der in Art. 34 Abs. 2 lit. b) EUV geregelte Rahmenbeschluss
ist eine Handlungsform der Europäischen Union im Bereich
der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
(PJZS) zur Harmonisierung der nationalen Strafrechtssysteme.
Die Struktur der Europäischen Union gleicht nach
allgemeinem Verständnis einem Tempelmodell mit drei Säulen,
2 wobei die PJZS, welche in Titel VI, genauer in den Art.
29 bis 42 EUV, des EU-Vertrags geregelt wird, der dritten
Säule zugerechnet wird.3 Die dritte Säule wurde durch den
Vertrag von Amsterdam4 substantiell umgestaltet,5 um die
Mitgliedstaaten der Union für die sich aus dem Wegfall der
Grenzkontrollen ergebenden Gefahren, insbesondere die
Perforierung der nationalen Grenzen, zu kompensieren.6
Durch die Perforierung wird den Mitgliedstaaten die Garantenfunktion
für die innere Sicherheit erschwert, was nunmehr
durch eine erleichterte internationale Zusammenarbeit ausgeglichen
werden soll.7 Der vorliegende Beitrag stellt in einem
ersten Schritt generell die Grundlagen der PJZS dar, bevor in
einem zweiten Schritt die Rechtswirkungen von Rahmenbeschlüssen
analysiert werden.