期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2007
卷号:2007
期号:06
页码:234-234
出版社:Editors of ZIS
摘要:Die Mittäterschaft zeichnet sich dadurch aus, dass der Tatbeitrag
des anderen Beteiligten nicht nur als Kausalfaktor in den
Zurechnungszusammenhang aufgenommen wird, sondern
dem Mittäter als sein eigenes Unrecht wie eigenes Handeln
zugerechnet wird. Das hat man früher damit zu erklären versucht,
dass die Mittäter im Verhältnis zueinander mittelbare
Täter seien.1 Die Erklärung passt zu der Rechtsfolge der
Mittäterschaft, aber nicht zu ihrem Tatbestand und wird deshalb
heute allgemein abgelehnt.2 Der Mittäter ist weit davon
entfernt, seinen Komplizen wie ein Werkzeug zu beherrschen.
Er ist vielmehr für das Gelingen seiner eigenen Tat
darauf angewiesen, dass dieser freiwillig und im vollen Bewusstsein
der Bedeutung seiner Entscheidung seinen vorgesehenen
Beitrag zu dem gemeinsamen Tatplan leistet. Und
doch wird der Mittäter genauso behandelt, als beherrsche er
seinen Komplizen wie ein Werkzeug, indem ihm die Handlung
des Komplizen wie eine eigene Handlung als sein eigenes
Unrecht zugerechnet wird. Das zeigt, wie rechtfertigungsbedürftig
die Zurechnungsfigur der Mittäterschaft ist.