标题:Verfasst der EuGH die Union?
EuGH v. 16.6.2005 – C-105/03 (Pupino), EuGH v. 13.9.2005 – C-176/03 (Nichtigerklärung des Rahmenbeschlusses über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht) und die Folgen
期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2008
卷号:2008
期号:11
页码:526-526
出版社:Editors of ZIS
摘要:Hierzulande wurde der Vertrag über eine Verfassung für
Europa1 im Mai 2005 vom Bundestag und vom Bundesrat
angenommen und im Frühjahr 2005 hatten auch Österreich,
Belgien, Griechenland, Ungarn, Italien und Spanien zugestimmt.
Die Ernüchterung kam aber kurz darauf durch Volksabstimmungen
in Frankreich und in den Niederlanden. Unter
dem Eindruck der gescheiterten Referenden wurde der weitere
Ratifizierungsprozess ausgesetzt2 und es ist seitdem lange
Zeit still gewesen um das europäische Verfassungsprojekt.
2007 schien dann eine erfolgreiche Wiederbelebung seiner
Grundanliegen gelungen zu sein; dies allerdings unter bewusstem
Verzicht auf Verfassungssymbolik und -rhetorik im
Gewande einer bloßen Vertragsreform3. Freilich haben sich
mit dem gescheiterten irischen Referendum über die Reform
im Juni 2008 neue Komplikationen ergeben.4 Wie auch immer
der Europäische Einigungsprozess nun weiter verlaufen
wird, erging jedenfalls Mitte Juni 2005 wenige Tage nach der
Volksabstimmung über die EU-Verfassung in den Niederlanden
die Pupino-Entscheidung des EuGH5 und knapp drei
Monate später folgte die Nichtigerklärung des Rahmenbeschlusses
über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht6.
Beide Urteile sind von erheblicher Bedeutung für die Strafrechtsanwendung
bzw. für die Strafgesetzgebung in den Mitgliedstaaten
und sie haben daher zu Recht das Interesse des
europastrafrechtlichen Schrifttums auf sich gezogen. Des
Weiteren sind beide Entscheidungen verdächtig, Elemente
des gescheiterten Verfassungsvertrages mit Strafrechtsbezug
sozusagen auf kaltem Wege umgesetzt zu haben. So meint etwa Hefendehl, der EuGH nehme unberechtigterweise durch
„Auslegungsakrobatik den Zustand des Verfassungsvertrags
vorweg […]“7.