摘要:Der Konkurs einer Kollektivgesellschaft und/oder der Kollektivgesellschafter findet aufgrund
der besonderen wirtschaftlichen Verh.ltnisse eine spezielle Regelung in Art. 218 SchKG.
Demgegen¨¹ber finden sich f¨¹r das Nachlassverfahren der Kollektivgesellschaft keine einschl.gigen
Bestimmungen. Aufgrund der Besonderheiten des Nachlassverfahrens, inbesondere
auch beim Nachlassvertrag mit Verm.gensabtretung, welcher dem Konkurs am
n.chsten kommt, kann Art. 218 SchKG beim Nachlassverfahren der Kollektivgesellschaft
nicht, resp. nur teilweise, analog angewendet werden.