出版社:Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
摘要:Seit Ende der 1990er Jahre steht die Weiterentwicklung von F¨¹rsorgesystemsysteme
als letztem Netz nationaler Sicherungssysteme zu einer .aktivierenden¡° Grundsicherung
auf der Reformagenda in vielen L.ndern. Die gemeinsame Zielsetzung
von Hilfereformen ist es, die soziale Treffsicherheit von Transfers durch die nachhaltige
Verringerung der Armut mittels Reintegration ins Erwerbsleben zu erh.hen.
Dies bedeutet, dass Grundsicherungssysteme sowohl armutsfest als auch besch.ftigungsfreundlich
ausgestaltet werden m¨¹ssen.
Mit Hartz IV wurde in Deutschland - im Vergleich zu andern L.ndern - relativ sp.t
aber umfassend reformiert. Im internationalen Vergleich ist die SGB II-Reform insofern
singul.r, als dass mit der Einf¨¹hrung der .Grundsicherung f¨¹r Arbeitssuchende¡°
nicht nur der von bed¨¹rftigkeitsgepr¨¹ften Transferleistungen betroffene Personenkreis
erheblich ausgeweitet wurde, sondern auch ein .Systemwechsel¡° in Richtung
angels.chsisches Sozialmodell verbunden ist. St.rker als in andern L.ndern ist mit
der Schaffung eines einheitlichen Systems bed¨¹rftigkeitsgepr¨¹fter und steuerfinanzierter
Grundsicherungsleistungen auch die Erwartung verbunden, einen nachhaltigen
Abbau von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit zu erreichen.
Gemeinsamkeiten mit Reformen in anderen L.ndern k.nnen aber sowohl hinsichtlich
der Umsetzung von Aktivierungsstrategien (F.rdern und Fordern) als auch in
Bezug auf eine Neuordnung der Organisationsstrukturen in .Last-resort¡°- Systemen
beobachtet werden. In allen Vergleichsl.ndern ist eine st.rkere Verkn¨¹pfung von
F¨¹rsorgeleistungen mit dem Besch.ftigungssystem auch mit einer Neuordnung von
finanziellen und organisatorischen Zust.ndigkeiten und Ver.nderungen in den
Betreuungsstrukturen verbunden.
Wie im SGB II wurden auch in den USA, Gro.britannien, den Niederlanden, D.nemark
und Schweden die Gew.hrung von Hilfeleistungen st.rker an die Aufnahme
einer Erwerbsarbeit gekn¨¹pft. Zu diesem Zweck wurden finanzielle Arbeitsanreize
und aktive Eingliederungshilfen ausgebaut, Zumutbarkeits- und Sanktionskriterien
versch.rft und verpflichtende Ma.nahmen f¨¹r Hilfebezieher eingef¨¹hrt.