出版社:Potsdam : Ministerium, Referat Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
摘要:Zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Energie
und Wasser hat der Gesetzgeber in den 90er-Jahren
die Grundstücksbenutzung durch Leitungstrassen
gesetzlich abgesichert, weil in kurzer Zeit
der Abschluss einer Vielzahl von Gestattungs- und
Dienstbarkeitsvereinbarungen nicht m.glich gewesen
w.re. Gem.. § 9 Abs. 1 Grundbuchbereinigungsgesetz
(GBBerG) wurden deshalb Anlagen
und Fortleitungen von Energie (Elektrizit.t, Gas
und Fernw.rme) als beschr.nkte pers.nliche
Dienstbarkeiten kraft Gesetzes an den betroffenen
Grundstücken gesichert, wenn diese am 3. Oktober
1990 noch genutzt bzw. betrieben wurden.
Entsprechendes gilt für Telekommunikationsanlagen
und .lleitungen (§ 9 Abs. 11 GBBerG) sowie
für wasserwirtschaftliche Anlagen und Leitungen
gem.. § 1 Sachenrechts-Durchführungsverordnung
(SachenR-DV). In den neuen Bundesl.ndern
wird eine Vielzahl land- und forstwirtschaftlicher
Grundstücke von Leitungsrechten erfasst, für die
Grundstückseigentümer nach § 9 Abs. 3 GBBerG
von den Versorgungsunternehmen der Energie-,
Wasser- und Telekommunikationswirtschaft (VU)
Ausgleichsleistungen verlangen k.nnen.