期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2009
卷号:2009
期号:8-9
出版社:Editors of ZIS
摘要:Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in sei-
nem Urteil vom 30. Juni 2009 das Zustimmungsgesetz zum
Vertrag von Lissabon sowie das diesbezügliche Gesetz zur
Änderung des Grundgesetzes für verfassungsrechtlich unbe-
denklich gehalten1
, jedoch zugleich hinsichtlich des Auswei-
tungsgesetzes
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einen Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 i.V.m. Art.
23 Abs. 1 GG festgestellt,
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weil insoweit die Beteiligungs-
rechte von Bundestag und Bundesrat unzureichend berück-
sichtigt wurden. Bis zur Behebung der festgestellten Mängel
darf die Ratifikation des Vertrags von Lissabon nun nicht
vollzogen werden.
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Im Folgenden soll eine erste Bewertung
der europastrafrechtlichen Aussagen des Urteils im Lichte
des Entwicklungsstands des Europäischen Strafrechts i.e.S.
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– d.h. insbesondere vor dem Hintergrund der einschlägigen
EuGH-Rechtsprechung – versucht werden. Insoweit sind
zunächst einige Ausführungen zu den grundlegenden Positio-
nen des BVerfG zur Struktur der Europäischen Union und
ihren Beziehungen zu den Mitgliedstaaten veranlasst (I.);
sodann werden die europastrafrechtlichen Ausführungen
genauer betrachtet (II.), um schließlich den Beitrag mit ei-
nem Fazit und Ausblick abzuschließen (III.).