出版社:Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
摘要:Seit Herbst 2004 kann die berufsbezogene Sprachkompetenz von Arbeitslosen
mit Migrationshintergrund in dreimonatigen Maßnahmen zur Vermittlung
von Deutschkenntnissen im Rahmen des ESF-BA-Programms gefördert
werden - zunächst nur in Westdeutschland, dann ab 2005 bundesweit,
aber seitdem eingegrenzt auf Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld
nach dem SGB III.
Im hier vorgelegten ersten Bericht zur Evaluation des neuen Förderansatzes
werden die arbeitsmarktpolitische Begründung und die institutionelle
Konkretisierung der berufsbezogenen Sprachförderung unter Berücksichtigung
des einschlägigen Forschungsstandes diskutiert, es werden die darauf
bezogenen Fragestellungen zur Evaluation begründet und es wird über
erste Befunde zur bisherigen Umsetzung der Sprachkurse und zu ihren
Ergebnissen informiert.
Die Verbleibsanalyse ergibt, dass sechs Monate nach Maßnahmeende relativ
viele Personen arbeitslos gemeldet und relativ wenige wieder in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung sind. Dies könnte damit zusammenhängen,
dass rund die Hälfte der geförderten Arbeitslosen keinen
Hauptschulabschluss hat und sogar rund neunzig Prozent über keine abgeschlossene
(bzw. in Deutschland entsprechend anerkannte) Berufsausbildung
verfügen. Sprachkenntnisse erscheinen als notwendige, aber nicht
als hinreichende Bedingung der angestrebten „Beschäftigungsfähigkeit“.
Daneben wird im Bericht die leistungsrechtliche Eingrenzung auf Personen,
die das Arbeitslosengeld I beziehen, kritisiert. Die Untersuchung der
Förderstrukturen in den Rechtskreisen des SGB III und II ergibt, dass Arbeitslose
mit Migrationshintergrund vor allem im Bereich des SGB II eine
gewichtige Zielgruppe darstellen, allerdings ohne systematisch gezielte
Sprachförderung. Deshalb wird vorgeschlagen, sie in die berufsbezogene
ESF-Sprachförderung einzubeziehen. Für gering qualifizierte Arbeitslose
mit Migrationshintergrund sollte die berufsbezogene Sprachförderung zudem
nicht isoliert, sondern ergänzend zu beruflich qualifizierenden Hilfen
des SGB II und III organisiert werden.