期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2010
卷号:2010
期号:11
出版社:Editors of ZIS
摘要:In einem Beschluss vom 17.6.2010 hat sich der Bundesgerichtshof
erstmals ausführlicher mit den Regelungen des
Völkerstrafgesetzbuchs befasst. Die Entscheidung betrifft das
Ermittlungsverfahren, das die Generalbundesanwältin gegen
Ignace Murwanashyaka (M.) führt, den Präsidenten der in
den Provinzen Nord- und Süd-Kivu der heutigen Demokratischen
Republik Kongo operierenden Miliz „Forces Démocratiques
de Libération du Rwanda“ (FDLR).2
Der BGH ordnet die Fortdauer der Untersuchungshaft
des am 17.11.2009 festgenommenen Beschuldigten gem.
§§ 121, 122 StPO an. Es bestehe der dringende Tatverdacht,
dass M. in seiner Funktion als Präsident der FDLR gem. § 4
VStGB verantwortlich sei für die von der Miliz verübten
Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1
und Nr. 6 VStGB, Kriegsverbrechen gegen Personen gem. § 8
Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und 5 VStGB sowie Kriegsverbrechen gegen
Eigentum und sonstige Rechte gem. § 9 Abs. 1 VStGB.
Zudem sei der Beschuldigte nach dem gegenwärtigen Stand
der Ermittlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Rädelsführerschaft
in einer terroristischen Vereinigung im Ausland
gem. §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, 129b Abs. 1 StGB
strafbar.3
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Entscheidung der
Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer
Vorgesetzter gem. § 4 VStGB. Der Beschluss enthält grundsätzliche
Ausführungen zum Telos der Regelung sowie zuderen Anwendungsvoraussetzungen.4 Die Überlegungen des
BGH bieten Anlass, diese dogmatisch besonders interessante
Vorschrift näher zu beleuchten. Zunächst soll auf ihre Entstehungsgeschichte
und damit auf die völkerstrafrechtliche
Vorgesetztenverantwortlichkeit (superior oder command
responsibility) eingegangen werden (dazu I.). Im zweiten
Schritt wird § 4 VStGB im deutschen Beteiligungssystem
verortet (dazu II.). Schließlich ist auf die Ausführungen des
BGH zu den Voraussetzungen von § 4 VStGB einzugehen
(dazu III.).