摘要:Das neue VVG wird allgemein als eine
grundlegende Reform des Privatversicherungsrechts begriffen.1 Mit dieser Einschätzung muss
nicht notwendig rechtspolitische Zustimmung einhergehen, sondern der Rechtsanwender hat
sich aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit mit dem Willen des Gesetzgebers im Großen und
Ganzen abzufinden, selbst wenn man bei Auslegungszweifeln in Detailfragen zur Linderungund Abmilderung all zu mutigen Reformgeistes aufrufen möchte.2 Jedenfalls ist das Problem
der Versicherungsrechtsberatung überall dort neu aufgeworfen, wo das Reformwerk vom
alten Recht derart abweicht, dass beim unberatenen VN erheblich falsche Vorstellungen
ausgelöst worden sind. Ja, sogar ohne abweichende Regelung im Detail ergeben sich schwer
zu bewältigende Neuerungen, soweit neues Recht mit altem im Zusammenhang anzuwenden
ist, und neue systematische Abstimmung herzustellen ist