Die seit 2008 geltende "Zinsschranke" begrenzt den Abzug des Zinsaufwands von der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei hoher Fremdfinanzierung. Eine Abschätzung auf Grundlage von veröffentlichten handelsrechtlichen Jahresabschlüssen des Jahres 2006 ergibt 1 100 Unternehmen, die von der Zinsschranke betroffen sein könnten. Davon werden 600 Unternehmen tatsächlich steuerlich belastet. Für die übrigen Unternehmen hat die Zinsschranke keinen unmittelbaren Effekt, da sie einen hinreichend hohen steuerlichen Verlust aufweisen. Das Steuermehraufkommen wird auf 750 Millionen Euro geschätzt, ohne Berücksichtigung von Anpassungsreaktionen der Unternehmen. Eine Anhebung der Zinsschranken-Freigrenze auf einen Nettozinsaufwand von drei Millionen Euro, wie derzeit vom Gesetzgeber geplant, würde die Zahl der betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen sehr stark reduzieren. Da die Zinsschranke vor allem Großunternehmen trifft, geht das Steueraufkommen bei einer solchen Reform um weniger als ein Zehntel zurück.