Im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union (EU) wurde die Entscheidung über die Anwendung von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit an die einzelnen Nationalstaaten delegiert. Dies hat dazu geführt, dass eine Minderheit der alten EU-Mitglieder ihre Arbeitsmärkte unter Auflagen (Dänemark, Großbritannien und Irland) oder vollständig (Schweden) geöffnet hat, während die Mehrheit - so auch Deutschland - Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch nimmt. Ein Vergleich der Wanderungsbewegungen rund ein Jahr nach der Osterweiterung mit einem "kontrafaktischen" Szenario, in dem die Einführung der Freizügigkeit in der gesamten EU für 2004 unterstellt worden ist, zeigt, dass sich die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten mit rund 100 000 bis 150 000 Personen auf ein Drittel bis auf die Hälfte des bei Freizügigkeit zu erwartenden Wanderungspotentials beläuft und dass die unterschiedliche Anwendung der Übergangsfristen eine erhebliche Umlenkung der Migrat