Die sog. Minijob-Reform, die als Teil des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz II“) am 1. April 2003 in Kraft trat, soll die Arbeitsanreize im Bereich geringer Erwerbseinkommen verbessern und damit die strukturelle Arbeitslosigkeit reduzieren. Dazu wurde die bisherige Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden aufgehoben und die Geringfügigkeitsgrenze bei der Sozialversicherung erhöht. Die Arbeitsmarktwirkungen und die Effekte der Reform auf Steueraufkommen und Sozialversicherungsbeiträge wurden vom DIW Berlin auf der Basis eines Mikrosimulationsmodells untersucht. Dabei sind auch indirekte Effekte, die sich aus den Arbeitsmarktwirkungen auf das Einkommensteueraufkommen und auf die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ergeben, berechnet worden. Es wurden nicht nur die Wirkungen der Reform auf das Arbeitsangebot der bisher nicht erwerbstätigen Personen, sondern auch die in der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig unberücksichtigten Effekte auf das Arbeitsangebot der bereits Beschäftigten analysiert. Die Schätzungen zeigen, dass die Minijob-Reform mit einer geringen Zunahme der Zahl der ausschließlich geringfügig beschäftigten Personen verbunden sein dürfte. Unberücksichtigt bleiben bei der Analyse mögliche Effekte auf den Umfang der Nebenerwerbstätigkeit und auf die eventuelle Legalisierung der bisherigen Schwarzarbeit. Gleichzeitig ist aber zu erwarten, dass aufgrund der Reform bereits Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren. Unter dem Strich dürfte daher das gesamte Arbeitsvolumen leicht sinken.