David Cohen hat eine Reihe von Studien vorgelegt, in denen er für eine Überwindung des institutionengeschichtlichen Zugriffs auf das athenische Rechtssystem plädiert, um dessen Einbettung in umfassende Mechanismen der sozialen Kontrolle Rechnung tragen zu können. Bei grundsätzlicher Anerkennung der Fruchtbarkeit dieses Ansatzes ist Kritik vor allem an den weitreichenden Analogieschlüssen aus anderen "mediterranen" Gesellschaften und an der Tendenz, die Gerichtsverfahren sozusagen als Fortsetzung der Fehde mit anderen Mittel verstehen zu wollen, geübt worden. [ 1 ]