Rumänien gilt innerhalb der Europäischen Union als Niedrigsteuerland. Dies ist in erster Linie auf den niedrigen Körperschaftsteuersatz von 16 Prozent zurückzuführen, der den im Jahr 2010 geltenden durchschnittlichen Körperschaftsteuersatz in der EU um mehr als sechs Prozentpunkte unterschreitet. Für die steuerliche Standortattraktivität sind jedoch weitere Aspekte des Steuersystems von Relevanz. Diese umfassen insbesondere die Ausgestaltung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, die Behandlung von Verlusten und die Erhebung weiterer gewinnabhängiger und gewinnunabhängiger Steuern. Eine Vielzahl der umfassenden Steuerreformen, die einzelne Mitgliedstaaten der EU und der OECD in den vergangenen 20 Jahren umgesetzt haben, zeichnet sich durch eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes bei gleichzeitiger Ausweitung der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage aus (so genannte taxrate-cum-base-broadening Reformen). Die alleinige Betrachtung des Körperschaftsteuersatzesgreift daher zu kurz.
Daraus leitet sich die Zielsetzung des Beitrags ab, zum einen die Entwicklung des rumänischen Unternehmenssteuersystems hin zu einem Niedrigsteuerland zu untersuchen und dabei die bedeutendsten strukturellen Veränderungen aufzuzeigen. Zum anderen soll untersucht werden, inwieweit die Entwicklung des rumänischen Unternehmenssteuersystems in den vergangenen 20 Jahren dem weltweiten Trend der tax-rate-cum-base-broadening Steuerreformen entspricht.
Der Überblick über die Entwicklung des rumänischen Körperschaftsteuersystems im Zeitraum von 1992 bis 2010 zeigt, dass die deutliche Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 45 Prozent im Jahr 1992 auf derzeit 16 Prozent von einer Vielzahl weiterer Reformmaßnahmen im Bereich der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage begleitet wurden. Die zahlreichsten und weitreichendsten Änderungen ergaben sich dabei für die steuerlichen Abschreibungen, die Vorschriften zur Beschränkung des Zinsabzugs und die Verlustbehandlung.
Zusammenfassend lässt sich dabei feststellen, dass der Rückgang der tariflichen Steuerbelastung nicht von einer Ausweitung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer begleitet wurde. Im Gegensatz dazu gestalten sich die Abschreibungsvorschriften, die Regelungen zur Verlustbehandlung und die Behandlung von Dividenden zum Rechtsstand 2010 großzügiger als im Jahr 1992. Auf Basis der rein qualitativen Untersuchung des rumänischen Steuerrechts lässt sich daher der Trend der tax-rate-cum-base-broadening Steuerreformen in Bezug auf das rumänische Körperschaftsteuersystem nicht feststellen. Jedoch nimmt auch die Bedeutung der ertragsunabhängigen Steuern, insbesondere der Grundsteuer auf Land, während des Betrachtungszeitraums stetig zu.
Die deskriptive Analyse der Entwicklung des rumänischen Unternehmenssteuersystems wird durch die Analyse der effektiven Unternehmenssteuerbelastung auf Basis des European Tax Analyzers ergänzt. Die effektive Steuerbelastung berücksichtigt über den Körperschaftsteuersatz hinaus weitere bedeutsame Merkmale eines Steuersystems und ermöglicht daher eine umfassende Analyse der Besteuerung von Körperschaften in Rumänien.
Die Ergebnisse bestätigen den erwarteten Rückgang der effektiven Steuerbelastung um 29.282.603 EUR (entspricht 182,89 Prozent) von 45.293.505 EUR im Jahr 1992 auf 16.010.902 EUR im Jahr 2010. Der Körperschaftsteuer fällt dabei zu jedem der betrachteten Jahre das größte Gewicht zu. Folglich ist der Anteil der ertragsunabhängigen Steuern, namentlich der Grundsteuer auf Gebäude und der Grundsteuer auf Land, vergleichsweise gering. Der deutliche Rückgang der effektiven Unternehmenssteuerbelastung ist daher in erster Linie auf die stetige Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 45 Prozent im Jahr 1992 auf 16 Prozent seit dem Jahr 2005 zurückzuführen. Die quantitative Analyse bestätigt zudem für den Ausgangsfall, dass der Rückgang des Körperschaftsteuersatzes nicht durch die Verbreiterung der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage begleitet wurde. Die für den Ausgangsfall abgeleiteten Ergebnisse bestätigen sich im Grundsatz sofern Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche betrachtet werden.
Der Vergleich der rumänischen Unternehmenssteuerbelastung mit der Steuerbelastung in anderen Mitgliedsstaaten der EU ermöglicht schließlich Rückschlüsse auf die Attraktivität Rumäniens als Investitionsstandort aus steuerlicher Perspektive. In der Gruppe der mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten der Europäischen Union belegt Rumänien den zweiten Platz im Länderranking. Allein Bulgarien weist mit 9.961.865 EUR eine geringere Unternehmenssteuerbelastung auf. Dies ist in erster Linie auf den mit zehn Prozent um sechs Prozentpunkte niedrigeren Körperschaftsteuersatz sowie vorteilhafte Abschreibungsregelungen für Gebäude und Maschinen zurückzuführen.