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  • 标题:一一世紀のフランスとドイツにおける「神の平和」
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  • 作者:ヘルビック ヘルベルト ; 石川 武譯
  • 期刊名称:法制史研究
  • 印刷版ISSN:0441-2508
  • 电子版ISSN:1883-5562
  • 出版年度:1976
  • 卷号:1976
  • 期号:26
  • 页码:131-146,en9
  • DOI:10.5955/jalha.1976.131
  • 出版社:法制史学会
  • 摘要:Unter den am frühesten nachweisbaren Friedensbewegungen ist besonders die von Kirche and Königtum geförderte Gottesfriedensbewegung des 10. and 11. Jahrhunderts in Frankreich and Deutschland von nachhaltiger Wirkung gewesen. Der Vortragende ging zunächst auf die darüber berichtenden zeitgenössischen Quellen aus Frankreich, Italien and Deutschland ein, streifte auch den Gang der Forschung bis auf den gegenwärtigen Stand. Immer deutlicher wird die Auffassung, daß die Gottesfrieden nicht allein als Schutz gegen die zeitbedingten Fehden aufgerichtet wurden, sondern daß sie vielmehr auch ein Kampf um das Recht schlechthin gewesen sind. Um das deutlich zu machen, wurde darauf hingewiesen, daß der germanische and frühmittelalterliche Staat keine umfassende Verwaltungs- and Rechtsordnung kannte, sondern auch die Rechtsgewalt der Sippe eine maßgebliche Rolle spielte. Im Gegenspiel dieser beiden Anschauungen and Machtsphären konnte nur ein Denken in größeren Rechtsräumen weiterfuhren. Möglich war es durch eine Verchristlichung des alten germanischen Rechts. Tatsächlich griff die Kirche ein, als sich Königtum and weltlicher Hochadel als unfähig erwiesen, weil sie im alten Denken befangen waren, den Rechtsansprüchen einer sich wandelnden Zeit Geltung zu verschaffen. So war es das Bestreben der Kirche, dem nach der Christianisierung geistig bodenlos gewordenen alten Recht aus germanischer Zeit einen neuen sakralen Sinn zu verleihen and den weiteren rechtlichen Verfall aufzuhalten, nicht nur durch Propagierung eines neuen umfassenden christlichen Lebensgefühls, sondern auch durch entsprechende rechtliche Dekrete and Synodalbeschlüsse.Dieser geistige and religiöse Aufbruch, der auf eine Wiederbelebung der aktiven geistigen Kräfte gegenüber einer durch and durch säkularisierten Welt, gegen fortschreitenden sittlichen Verfall and moralische Verwilderung abzielte, erhielt seinen Anstoß durch die Reformidee der cluniazensischen Mönchsorden. Denn die von Cluny ausgehende monastische Reformbewegung nahm nicht nur den Kampf auf gegen die Käuflichkeit geistlicher Ämter, die wirtschaftliche Ausnutzung der Klöster durch Adel and gegen das hemmungslose Fehdewesen; die mönchischen Reformer arbeiteten auch an der Verchristlichung des ritterlichen Adels and seiner Hinwendung zu humanen Aufgaben, dem Schutz der Schwachen and Bedrängten. Ihre Ideen wurden von den nichtritterlichen Laien and dem weltlichen Klerus, der Geistlichkeit, die nicht an Mönchsorden gebunden war, unterstützt. Durch die Fehden, die sich ja auch gegen die Untertanen des Adels richteten, war das Land verödet, die Wirtschaft verfiel. Eine Neubelebung von Handel and Agrarwirtschaft war nur durch eine weit um sich greifende Befriedung and den Schutz der Arbeit der Bauern möglich. So bekannte sich auch der größte Ted des Hochadels zu den Reformideen Clunys.Auf dieser geistigen Grundlage ergingen zahlreiche Friedensmaßregeln von Provinzialsynoden der Kirche aus, zuerst 989 von Charroux in der Diözese Poitiers. Dabei wurde entschieden, daß Besitzstreitigkeiten nur auf dem Wege des Rechts, das heißt über die Gerichte, ausgefochten werden sollten. Entscheidend war die Tatsache, daß weltlich-rechtliche Tatbestände eines Deliktes nunmehr mit kirchenrechtlichen Strafen bedroht wurden. Die Kirche lieh also dem weltlichen Recht ihre geistliche Strafgewalt, and das war etwas Neues.
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