期刊名称:Drustvena istrazivanja. Journal for General Social Issues
印刷版ISSN:1330-0288
出版年度:1996
卷号:5
期号:2 (22)
页码:345-376
出版社:Institute of Social Sciences IVO PILAR
摘要:In Zeiten des Notstands wird die Rechtsherrschaft zur Sicherung von Gesellschaftsordnung und Legalitatsgrundsatz vorObergehend aufšer Kraft gesetzt. /n Kroatien sowie in vielen anderen Landern sind die Zustandigkeiten, die in solchen Situationen der Exekutive zufallen, verfassungsrechtlich verankert. In Kroatien dauert der Notstand seit den letzten vier Jahren. Gema~ der Verfassung hat der Staatsprasident das Recht, Notverordnungen zu erlassen und aufšerordentliche Ma~nahmen einzuleiten. Er verfOgt Ober diese Befugnisse in Zeiten des Kriegszustands, in Zeiten der unmittelbaren Gefahr fur den Bestand und die Unabhangigkeit des Landes bzw. in Situationen, in denen die Staatsorgane an der regelma~igen AusObung ihrer verfassungsma~ igen Aufgaben und Pflichten gehindert sind. In so/chen Zeiten ist der Staatsprasident unmittelbar aufgrund der Verfassung zur Suspendierung der Rechtsherrschaft berechtigt. Gleichzeitig steht dem Parlament - oder aber dem Staatsprasidenten, sofern die Einberufung einer Parlamentssitzung nicht moglich ist - die aufšerorderrtliche Ermachtigung zu, die in der Verfassung verankerten Freiheiten und Rechte der BOrger einzuschranken, Der Verfasser vergleicht die Regelung des Notstands, die in der kroatischen Verfassung vorgesehen ist, mit den entsprechenden Regelungen in den Verfassungen Frankreichs, Spaniens und Portugal s und versucht, folgende Fragen zu beantworten: Sind die Schritte des kroatischen Staatsprasidenten notwendig, um die Gesellschaftsordnung in diesen Zeiten des Notstands zu bewahren oder zu schOtzen? La~t er sich bei seinen Matsnahrnen von Sachkenntis und Umsicht leiten, um gro~eren Schaden vorzubeugen, als jene es waren, die durch vernOnftige Ma~nahmen verhindert werden sollten?