期刊名称:Collected Papers of the Law Faculty of the University of Rijeka
印刷版ISSN:1330-349X
电子版ISSN:1846-8314
出版年度:2010
卷号:31
期号:2
页码:917-934
出版社:Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci
摘要:Das Athener Übereinkommen aus dem Jahre 2002 ändert im Wesentlichen das System der Haftung von Seebeförderern für Tod und Körperverletzung der Reisenden im Vergleich zum Athener Übereinkommen aus dem Jahre 1974 - geändert durch Protokolle aus 1976 und 1990. Zweiinstanzliches Haftungssystem; hohe Grenzen der Befördererhaftung; Haftpflichtversicherung und die Möglichkeit direkter Geltendmachung des Anspruchs gegenüber Versicherer bringen zur günstigeren Position der Reisenden bei. Als Folge strengerer Bedingungen der Befördererhaftung hat die Konvention allerdings auch acht Jahre nach ihrer Erlassung (2002) immer noch nicht die Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt. Aus diesem Grunde sind im Jahre 2006 im Rahmen der Internationalen Seeorganisation besondere Vorbehalte und Leitlinien für die Anwendung des Athener Übereinkommens aus 2002 eingeführt worden. Diese beinhalten die erforderlichen Vorbehalte, welche die Mitgliedstaaten bei der Konventionsgenehmigung (2002) geltend machen können. Europäische Union hat darüber hinaus 2009 die Verordnung über die Befördererhaftung für Reisenden bei Unfällen erlassen. Diese Verordnung umsetzt das Athener Übereinkommen aus 2002 in das europäische Rechtssystem. Am 31. Dezember 2012 wird sie ungeachtet dessen, ob das Athener Übereinkommen aus 2002 von der Union und deren Mitgliedstaaten ratifiziert wird oder nicht, in Kraft treten. In Anbetracht dessen wird die Frage des Verhältnisses von Republik Kroatien gegenüber dem Athener Übereinkommen aus 2002 hervorgehoben. Alle rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Übereinkommensanwendung werden dabei in Betracht gezogen.
关键词:Beförderer; echter Beförderer; Haftung; Haftungsbeschränkung; Haftpflichtversicherung