Die im Gesetzentwurf der Staatsregierung beabsichtigte Deregulierung, Stärkung des Rektors durch Richtlinienkompetenz, Stärkung der Fakultätsräte und Abbau von Vorgaben durch das Ministerium, Eigenständigkeit bei Berufungen und im Satzungsrecht sind positive Punkte, die ich ausdrücklich begrüße. Ich möchte im Folgenden zu fünf Punkten Stellung nehmen, bei denen ich jedoch noch Handlungsbedarf sehe:
Das Verhältnis zwischen Hochschulen und Ministerium (Grundordnung und Erprobungsklausel) Die Wahl des Rektors Die Zusammensetzung des Rektorats und Kompetenzverteilung im Rektorat Der Hochschulrat Die Lehrerausbildung