Das Bessere ist der Feind des Guten. An diesen Merkspruch wird man aber allzu schnell erinnert, wenn es um eine anstehende Entscheidung über zu erlassende Regelungen und Gesetze geht. Man wird dann manche wohlmeinende Kritik zwar noch anhören und vielleicht für später, etwa die nächste Hochschulreform, verwenden, aber jetzt, wie man meint, sinnvollerweise nicht mehr zu berücksichtigen haben. Andererseits will das neue Gesetz die sächsische Hochschullandschaft neu, nachhaltig und zukunftsweisend gestalten, und zwar als ein Hochschulautonomie- oder Hochschulfreiheitsgesetz. Das kann es aber nur sein, wenn nicht bloß die Gesichtspunkte der Regierung, Gesetzgeber und Juristen, sondern gerade auch die praktischen Erfahrungen derer berücksichtigt werden, deren Arbeit durch das Gesetz ihren rechtlichen Rahmen erhält. Ich trage hier daher unter anderem gerade auch die Erfahrungen als Studiendekan vor, der mit der Verantwortung für die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie der Universität Leipzig betraut war und ist. Aus dieser Praxis heraus stelle ich die Frage, ob das Ziel der Reform im neuen Gesetz nicht doch in einigen zentralen Punkten verfehlt wird, wenn das Gesetz selbst nicht noch in einigen teils offensichtlich allgemein wichtigen, teils scheinbar marginalen, aber für das Funktionieren von Lehre ungemein wichtigen Passagen und Paragraphen geändert würde. Denn sonst wäre am Ende die Zeit nach der Reform die Zeit vor der Reform.
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