Das rege Interesse, das Policeyordnungen seit langem in der Frühneuzeitforschung erfahren, erklärt sich schon allein aus der erstaunlichen Vielfalt der Bereiche gesellschaftlichen Zusammenlebens, die in ihnen geregelt wurden. Auch der vorliegende Sammelband verdeutlicht in drei thematisch differenzierten Teilen die Vielfalt der Fragestellungen, die durch Policeyordnungen als Quellenmaterial inspiriert sind. Das Ziel dieses Bandes besteht darin, den Terminus „gute Policey“, der laut Peter Blickle andere Begriffe wie „Sozialdisziplinierung und Absolutismus als Paradigmen zur Beschreibung der Frühen Neuzeit zunehmend verdrängt“ (S. VII), als eigenständiges Konzept zu etablieren. Dazu lenkt der Band den Blick auf die Policeytätigkeit als Bestandteil des politischen Diskurses und Handelns. Ausgangspunkt ist dabei die aristotelische Begriffsbedeutung von Politik, worunter „die Kunst, gute Gesetze zum Wohl der Allgemeinheit zu machen“ (ebd.) zu verstehen sei. Motiviert durch diesen Gedanken erhält die Ordnungsgesetzgebung ihre gesellschaftspolitische Relevanz.