Die historische Kriminalitätsforschung konzentrierte sich in Deutschland zunächst auf die spätmittelalterliche Stadt, und erst in den letzten Jahren entstanden Untersuchungen zu einzelnen Territorien des frühneuzeitlichen Alten Reiches. Mit der Arbeit von Joachim Eibach liegt nun auch eine Fallstudie zur Kriminalität in einer Reichsstadt des 18. Jahrhunderts – Frankfurt am Main – vor. Wie die meisten Studien nutzt sie Quellen, Ansätze und Instrumentarium der historischen Kriminalitätsforschung, um auch sozial- und kulturgeschichtlichen Fragestellungen nachzugehen. Es geht dem Autor folglich nicht primär um Strafrecht, Justiz und Strafvollzug, sondern um die soziökonomischen Bedingungen, unter denen Kriminalität „produziert“, zugeschrieben und sanktioniert wurde. Strafjustiz wird folglich als „Prisma der Lebenswelten“ verstanden (S. 26), das eine Analyse der sozialen, kulturellen und rechtlichen Dimensionen der Frankfurter Delinquenz des 18. Jahrhunderts ermöglichen soll, um vor allem das „Sozialprofil der beteiligten Akteure“ und „die Rechtserfahrungen der Lebenswelten“ aufzuhellen (S. 36). Eibach weist allerdings dem institutionellen und rechtlichen Rahmen, in dem die Kriminalquellen entstanden, wesentliche Bedeutung zu und beschreibt diesen luzide in einem gelungen Kapitel (II. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen). Als theoretisches Modell legt der Autor den in der Kriminalitätsforschung überwiegend verwendeten Etikettierungsansatz zugrunde und bekundet gegenüber den Theoremen „Sozialdisziplinierung“ (G. Ostreich) und „Prozeß der Zivilisation“ (N. Elias) Skepsis, freilich ohne sich mit diesen näher auseinanderzusetzen. Hinsichtlich Funktionen und Wirkungen von Strafjustiz bleibt es ebenfalls bei knappen Verweisen auf „soziale Kontrolle“ und „Machtausübung herrschender gesellschaftlicher Gruppen“ (S. 25), ohne dass diese theoretischen Grundannahmen – wie im übrigen auch das Konzept der Lebenswelten – genauer diskutiert würden.