期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2012
卷号:2012
期号:6
页码:292-294
出版社:Editors of ZIS
摘要:Der Vertrag über die Europäische Union in der Fassung des am 1.12.2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon stellt in Art. 3 Abs. 2 fest, dass die Union ihren Bürgern „einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ bietet. Gerade die Ausgestaltung des einen Raumes des Rechts steht auf dem Gebiet des Strafrechts in einem Spannungsfeld, da einerseits das Strafrecht als „letzte Bastion“ der nationalen Gesetzgebung angesehen wird, andererseits gerade die Strafverfolgung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten darauf angewiesen ist, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten zu verbessern, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund legt Markus Mavany seine – von Prof. Dr. Mark Zöller (Universität Trier) betreute – Untersuchung vor, in der er sich mit dem Rahmenbeschluss 2008/978/JI über die europäische Beweisanordnung und dem ihm zugrunde liegenden Prinzip der gegenseitigen Anerkennung tiefgehend auseinandersetzt. Im ersten Teil seiner Arbeit stellt der Autor, ohne den strafrechtlichen Bezug aus den Augen zu verlieren, allgemein die Grundlagen des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung vor, wozu die historische Entwicklung, der Inhalt sowie dessen dogmatische Herleitung zählen. Anschließend analysiert Mavany die Übertragung des Prinzips auf das Strafrecht. Im zweiten Teil der Untersuchung widmet sich der Autor konkret dem Rahmenbeschluss über die europäische Beweisanordnung im Hinblick auf die Umsetzungsanforderungen und die Folgen für das deutsche Beweisrecht und für die deutschen Justizbehörden. Abschließend wird im dritten Teil der Untersuchung auf Grundlage der bisherigen Forschungsergebnisse ein Vorschlag für ein Umsetzungsgesetz der Kernregelungen des Rahmenbeschlusses unterbreitet. Letzteres zeigt die nicht nur wissenschaftliche sondern – aus Sicht der Strafverfolgung – auch praxisorientierte Bedeutung der Untersuchung, die bereits während ihrer Ausarbeitung auf Interesse des Ministerialdirigenten a.D. Hans Hilger gestoßen ist, wie das Vorwort der Untersuchung zeigt.