期刊名称:Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
印刷版ISSN:1863-6470
出版年度:2013
卷号:2013
期号:4
页码:181-188
出版社:Editors of ZIS
摘要:Hat das Gericht zu prüfen, ob ein Angeklagter unentschuldigt ausgeblieben ist (etwa in den §§ 230 Abs. 2, 329 Abs. 1 S. 1, 412 S. 1 StPO, § 74 Abs. 2 OWiG), kann es – so die nahezu allgemeine Meinung der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur – bei Vorlage eines ärztlichen Attestes und dennoch bestehenden Zweifeln an einer hinreichenden Entschuldigung beim erstellenden Arzt weitere Auskunft einholen; in der Vorlage des Attestes soll eine umfassende Entbindung desselben von der Schweigepflicht zu sehen sein.1 Dementsprechend wird im materiellen Strafrecht eine Strafbarkeit des Arztes nach § 203 StGB verneint, wenn dieser sich auf eine solche Nachfrage hin über die Angaben in dem Attest hinaus zum Gesundheitszustand des Patienten äußert.2